Ergänzend zu diesen Tipps haben wir mit Rechtsanwalt Tim Hoesmann ein Kurzinterview geführt:
3 Fragen an den Anwalt
Frage 1:
Was sind die häufigsten Streitfälle im Bereich Hochzeitsfotografie?
Tim Hoesmann:
Zum Glück kommt es relativ selten zu juristischen Streitigkeiten zwischen dem Brautpaar und dem beauftragten Fotografen.
Falls doch geht es entweder darum, dass dem Paar die Bilder nicht gefallen oder die Bilder werden in einer Art und Weise verwendet, die vorher nicht vereinbart gewesen ist.
Insbesondere wenn die Bilder später ungefragt zu Werbezwecken verwendet werden, kommt es häufig zu einem Streit, da die gewerbliche Nutzung in der Regel nicht genehmigt worden ist.
Frage 2:
Können Brautpaare ihr Geld zurück verlangen, wenn ihnen die Bilder nicht gefallen?
Tim Hoesmann:
Problematisch wird es in der Tat, wenn die Fotos dem Brautpaar nicht gefallen. Hier kann eine Bezahlung des Fotografen verweigert werden, wenn er tatsächlich handwerkliche Fehler gemacht. Es gibt aber keinen “Anspruch auf Schönheit” und daher ist ein juristisches Vorgehen gegen den Fotografen schwierig, wenn die Bilder handwerklich in Ordnung sind, aber die Stimmung und Personen unglücklich eingefangen werden. Daher sollten dem Brautpaar im Vorfeld Referenzaufnahmen vorgelegt werden, damit es sich ein Überblick über den Stil und die Arbeit des Fotografen verschaffen kann.
Frage 3:
Der Fotograf ist krank! Ist er verpflichtet Ersatz zu besorgen?
Tim Hoesmann:
Verspätet er sich oder kommt er gar nicht, kann das Brautpaar die Zahlung des Honorars verweigern und eine Tätigkeit des Fotografen ablehnen. Darüberhinaus ist es jedoch in der Regel nicht möglich, noch einen Schadensersatz wegen entgangener Hochzeitfotos zu fordern. Die fehlenden Fotos sind zwar sehr ärgerlich, aber kein Schaden, welcher sich in Geld messen lassen kann. Nur dann, wenn besondere Aufwendungen durch das Brautpaar einzig für das Foto gemacht worden sind, wie zum Beispiel die Miete eines Fotostudios, können diese Kosten als Schaden vom Fotografen zu zahlen sein.
Ein Ersatz* muss durch den Fotografen nicht besorgt werden. Häufig ist es aber so, dass sich die lokalen Hochzeitsfotografen kennen und im Falle der plötzlichen Erkrankung ein anderer Kollege informiert. Eine Pflicht besteht jedoch nicht.
*Wir helfen Brautpaaren, die ihren Fotografen über rec-orders.de gebucht haben, kostenlos dabei so schnell wie möglich einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu finden!
Besuchen Sie am besten die Webseite von Rechtsanwalt Tim Hoesmann für weitere Informationen.
Natürlich wünschen wir allen Hochzeitsfotografen und Brautpaaren, dass sie den Vertrag nicht mehr aus der Schublade heraus holen müssen. Aber für beide Seiten ist es sehr wichtig, dass er überhaupt existiert!